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Zum Ende der Seite springen Interessenbekundung
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traurig Interessenbekundung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir ja helfen...
Ich möchte von meiner jetzigen Stelle auf eine andere Stelle wechseln. Dazu soll ich eine Interessenbekundung schreiben. Nur leider weit ich nicht so recht, wie ich das machen soll...da ich noch nicht allzu lange im Job bin, hab ich da leider auch noch nicht allzu viel ERfahrung.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!!!
11.12.2009 20:05 plumps ist offline E-Mail an plumps senden Beiträge von plumps suchen Nehmen Sie plumps in Ihre Freundesliste auf
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Klemmi Klemmi ist männlich
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"Hiermit bewerbe ich mich für ein Verwendung in/im/bei...."

Das war es schon.

In Berlin wird das dann an den Dienststellenleiter, die Personalstelle und natürlich die Zieldienststelle adressiert.

In den Anhang steckst du dann, von der Zieldienststelle geforderte Schreiben. Z.B.: Lebenslauf, evtl. eine Begründung für den Verwendungswunsch und die Genehmigung zur Einsicht in die Personalakte.

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12.12.2009 07:28 Klemmi ist offline E-Mail an Klemmi senden Beiträge von Klemmi suchen Nehmen Sie Klemmi in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Klemmi anzeigen
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RE: Interessenbekundung Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

Moment, Moment - nicht so schnell. Du kennst den Schriftverkehr in MV nicht. Hier wird ganz klar zwischen Interessenbekundung und Bewerbung unterschieden!

Berwerben geht nur, wenn auch eine Ausschreibung dafür vorliegt.

Interessenbekundung ist hier eher sowas wie "Ich möchte mich gerne vormerken lassen, falls irgendwann mal was frei wird".

Aber davon mal abgesehen plumps! Wenn Dir jemand sagt, Du sollst sowas schreiben, denkst Du nicht, das derjenige Dir auch am besten sagen kann, wie Du das tun sollst? Ich meine Klemmi oder jemand aus anderen Bundesländern wird Dein Schriftstück nicht über seinen Schreibtisch weiterleiten, sondern DEIN Vorgesetzter! Also wird er Dir auch seine gewünschte Form aufdrängeln. Jedes Land hat da andere Auffassunge, was alles mit welcher Schrift, in welchem Zeilenabstand und mit wieviel Durchschlägen geschrieben zu werden hat! großes Grinsen

Auch wenn ich Klemmi grundsätzlich für sehr kompetent halte, was das Bearbeiten von Bewerbungen angeht. großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen

Bei unserer Interessenbekundung interessiert sich z.B. niemand für Deinen Lebenslauf.
Steckst Du in der BePo und willst raus?
05.01.2010 19:41 Amsel34 ist offline E-Mail an Amsel34 senden Beiträge von Amsel34 suchen Nehmen Sie Amsel34 in Ihre Freundesliste auf
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Interessenbekundung ist das neue Wort für Bewerbung in der Behörde...das Memo nicht gelesen?großes Grinsen

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12.01.2010 02:27 Klemmi ist offline E-Mail an Klemmi senden Beiträge von Klemmi suchen Nehmen Sie Klemmi in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Klemmi anzeigen
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Bei uns gibt es da auch einen Unterschied zwischen "Bewerbung" und "Interessenbekundung". Bei ner Bewerbung "bewirbt" man sich auf eine Stelle die fest besetzt werden soll. Bei der "Interessenbekundung" bekundet man sein Interesse für eine Stelle, die noch nicht ausgeschrieben ist oder man macht bei uns in Brandenburg ein "Interessenbekundungsverfahren" für eine Stelle, die man in naher Zukunft ausschreiben will. Derjenige der im Interessenbekundungsverfahren den Zuschlag für die bekundete Stelle bekommt, wird dann in der Regel auch auf die Stelle genommen, wenn diese frei wird und wird zur ausschreibenden Stelle abgeordnet mit dem Ziel der Versetzung, wenn die Stelle fest besetzt werden soll. So läuft das bei uns...

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19.01.2010 20:20 Dom ist offline E-Mail an Dom senden Beiträge von Dom suchen Nehmen Sie Dom in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie Dom in Ihre Kontaktliste ein
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Soweit ich das mitbekommen habe, ist es in Berlin so, dass man sich auf Stellen bewerben kann, die höher sind, also auf eine 11 Stelle oder sowas, das Interessenbekundungsverfahren ist für Tätigkeitswechsel gedacht...

Aber ganz ehrlich, hier ändert sich das auch alle Nase lang, ständig lässt sich jemand irgendwelche neuen Wörter einfallen...ich glaube in gewissen Ebenen der Polizeibehörde hat man zu viel Zeit... Augenzwinkern

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22.01.2010 11:16 Klemmi ist offline E-Mail an Klemmi senden Beiträge von Klemmi suchen Nehmen Sie Klemmi in Ihre Freundesliste auf MSN Passport-Profil von Klemmi anzeigen
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Die Erfahrung lehrt eigentlich, dass Behörden ohnehin immer besser wissen, was in Anträgen und Anschreiben zu stehen hat.....

....warum also nicht schreiben: "Ich habe keine Ahnung, ob ich mich mit diesem Schreiben bewerbe oder nur mein Interesse bekunde, aber ich wäre daran interessiert, mich für eine Stelle bei Ihnen zu bewerben."

Ich handhabe es inzwischen so, dass ich davon ausgehe, dass einen Antrag ein kundiger Mensch liest, der ohnehin alles besser weiß als ich. Drum kritzel ich darin munter herum, gerade so, wie es mir mein logischer Verstand gebietet. Ich mache Zusätze, wo keine vorgesehen sind, Fußnoten und Fragezeichen, weil ich denke, dass man manche Behörde einfach mit ihrer Kompliziertheit alleine lassen sollte, statt sich einen Kopf zu zerbrechen, der beim Gegenüber ohnehin viel kundiger ist smile
22.01.2010 15:33 Frl.Rottenmeier ist offline Beiträge von Frl.Rottenmeier suchen Nehmen Sie Frl.Rottenmeier in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Frl.Rottenmeier
...mir mein logischer Verstand gebietet....


großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen
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22.01.2010 15:47 hjneum7 ist offline E-Mail an hjneum7 senden Homepage von hjneum7 Beiträge von hjneum7 suchen Nehmen Sie hjneum7 in Ihre Freundesliste auf Fügen Sie hjneum7 in Ihre Kontaktliste ein MSN Passport-Profil von hjneum7 anzeigen
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