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Beförderungsstopp bei der Polizei |
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Beförderungsstopp bei der Polizei |
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Oberverwaltungsgericht betrachtet Ernennungspraxis als verfassungswidrig. Innenbehörde muss ihr "Laufbahnverlaufsmodell" nachbessern. 650 Beamte müssen nun vorerst auf ihren Aufstieg warten.
Der Beamte muss es als schreiende Ungerechtigkeit empfunden haben. Seit fünf Jahren war er bereits im Rang eines Polizeikommissars. Nun wollte er zum Polizeioberkommissar aufsteigen. Die Beurteilungen der Vorgesetzten über seine Arbeit waren gut. Besser sogar als die seiner Kollegen. Doch weil diese bereits sieben Jahre denselben Dienstgrad inne hatten, wurden sie befördert - er aber nicht.
Dagegen ging der Kommissar juristisch vor. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) gab dem Mann bereits im November recht. Die Innenbehörde legte ihrerseits Rechtsmittel ein - und erlitt nun eine Riesenschlappe. Das OVG entschied in dem Eilverfahren, dass die Beförderungspraxis bei der Polizei verfassungswidrig sei. Der Beschluss hat weitreichende Folgen. Die Innenbehörde muss bei den Bedingungen für die Karrieresprünge von Polizisten kräftig nachbessern. Außerdem stoppte Polizeipräsident Werner Jantosch vorerst einen Großteil der anstehenden Beförderungen. Laut Gewerkschaft der Polizei (GdP) sind etwa 650 Polizeibeamte davon betroffen.
Grundlage für die im Fall des Polizeikommissars merkwürdige Entscheidung ist das Ende 2007 eingeführte Laufbahnverlaufsmodell (LVM) bei der Polizei. Der damalige Innensenator Udo Nagel (parteilos) wollte die Beförderungszeiten bei der Polizei verkürzen und so die Motivation unter den Beamten stärken. Jeder Polizist sollte in seiner beruflichen Laufbahn die Möglichkeit haben, innerhalb von 29 Dienstjahren zum Hauptkommissar aufzusteigen. Dieser verdient, wenn er ledig ist, rund 2500 Euro netto im Monat. Mit dieser Maßnahme wollte Nagel die Polizei auch für die geburtenschwachen Jahrgänge attraktiv machen.
Gekoppelt ist die Beförderung auch an ein Punkte-System. Danach wird die Leistung der Beamten jährlich bewertet. Unterschreitet der Anwärter eine bestimmte Punktzahl nicht, kann er nach spätestens sieben Jahren den nächsthöheren Dienstgrad erreichen. Am Beispiel des klagenden Polizeikommissars zeigt sich allerdings nun, dass diese Praxis zu nachvollziehbaren Ärgernissen führen kann.
Das Oberverwaltungsgericht sah in diesem Fall ein noch viel größeres Ärgernis. "Die Bewerberauswahl nach dem Laufbahnverlaufsmodell ist rechtswidrig, weil sie mit dem Artikel 33 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist", sagte Günther Ungerbieler, Vizepräsident des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichtes, dem Abendblatt. Darin ist nämlich geregelt, dass Beförderungen nach "Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung" zu erfolgen haben. Eine bestimmte Verweildauer von Beamten auf einem Posten ist demnach kein Kriterium.
Bereits 15 Polizisten sind vor das Oberverwaltungsgericht gezogen. Sie alle haben gegen das Laufbahnverlaufsmodell geklagt - allerdings erfolglos. In keinem Fall hat das OVG jedoch derart gravierende Mängel festgestellt wie bei dem Polizeikommissar. Bei ihm ist sogar ein grundsätzlicher Beschluss ergangen. Das LVM kann in dieser Form wegen seiner Verfassungswidrigkeit nicht weiterbestehen. "Der Beschluss hat über diesen Einzelfall eine hinausreichende Bedeutung", bekräftigt auch OVG-Vizepräsident Ungerbieler. Die Innenbehörde wird nacharbeiten müssen. |
Quelle: HA v. 27.02.10
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27.02.2010 12:06 |
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autobahner
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28.02.2010 11:41 |
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Und jetzt?
Also sollen wir es alle klaglos hinnehmen, wenn in unseren Augen Ungerechtigkeiten passieren, mit dr Begründung, dass es in LSA noch drei Mal schlimmer ist?
Mit der Begründung kommst du als Finanzminister groß raus.
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28.02.2010 15:47 |
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PolBert
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Hallo Autobahner,
vielleicht solltet ihr euren Personalvertretern unter Hinweis auf andere BL
auch mal "Feuer unter dem Hintern" machen?
Kann ja sein, dass dann etwas geht. Dauert nur halt etwas länger.
So wirklich hab' ich jetzt aber nicht verstanden, warum die Kollegen bei euch
die grüne Jacke nicht mehr aus dem Schrank holen mussten.
Sitzen die zuhause rum?
Dann müssen die ja auch nicht befördert werden.
Gruß, der PolBert
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28.02.2010 16:33 |
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autobahner
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Hallo,
@Bschörni,
nein natürlich muss man das nicht klaglos hinnehmen, nur weil es in LSA schlimmer ist.
Ab morgen bin ich eh ohne inet und da das hier sich trefflich eignet um richtig in Streit auszubrechen sag ich mal du hast Recht.
@PolBert,
das mit der Jacke war sozusagen eine Umschreibung für Nichtbeförderung. Nämlich nur eine Beförderung verlangt diese häßliche Jacke , die im Dienst ja sonst nicht getragen wird.
Auf unsere Interessenvertreter, sprich die drei Gewerkschaften, braucht man nicht zählen. In LSA beschäftigen die sich überwiegend damit sich gegenseitig Fehler vorzuwerfen, anstatt etwas für ihre Beitragszahler zu tun und gemeinsam gegen Missstände vorzugehen.
Wenn du Lust und Laune hast kannste ja mal die HP´s durchschauen und du merkst schnell was in ihren Augen wichtig ist.
__________________ Gruß aus dem Land der Frühaufsteher
Wer zu schwach ist dir zu nutzen, ist immer stark genug dir zu schaden.
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28.02.2010 17:29 |
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